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Lebenszeit Sachsen GmbH
Rudolf-Leonhard-Straße 23
01097 Dresden
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Die Verhinderungspflege der Lebenszeit Pflege bietet Ihnen als pflegenden Angehörigen die verdiente Auszeit, während Ihre Liebsten weiterhin bestens versorgt sind. Ab Juli 2025 gelten neue, deutlich verbesserte Regelungen mit einem flexiblen Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro - nutzen Sie diese wichtige Entlastungsleistung!
In einem Satz: Die wichtigste Entlastung für pflegende Angehörige.
Die Verhinderungspflege (auch "Ersatzpflege" genannt) ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 39 SGB XI. Sie greift immer dann, wenn Sie als pflegende Person vorübergehend verhindert sind - sei es durch:
Ab 1. Juli 2025 gilt das neue gemeinsame Jahresbudget von 3.539 Euro für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen. Das bedeutet:
Ja! Verhinderungspflege kann bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden. Wichtig: Bewahren Sie alle Belege und Nachweise auf. Sogar nach dem Tod der pflegebedürftigen Person ist eine Beantragung noch bis zu einem Jahr möglich.
Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden täglich) wird das Pflegegeld voll weitergezahlt. Bei tageweiser Verhinderungspflege (ab 8 Stunden) erhalten Sie für bis zu 8 Wochen die Hälfte des Pflegegeldes. Der erste und letzte Tag werden immer voll bezahlt.
Ja! Auch Verwandte können die Ersatzpflege übernehmen. Bei Verwandten 1. und 2. Grades (Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder) ist die Erstattung auf das 2-fache des monatlichen Pflegegeldes begrenzt (ab Juli 2025). Zusätzlich können aber Fahrtkosten und Verdienstausfall geltend gemacht werden.
Dank Verhinderungspflege-Budget oft komplett kostenfrei für 2–3 Wochen. Kontaktieren Sie uns und wir erstellen Ihnen ein kostenfreies Angebot.
Sie können die Verhinderungspflege flexibel über das Jahr verteilen - entweder am Stück oder in mehreren Abschnitten. Bei stundenweiser Nutzung gibt es keine Tageslimitierung, nur das Budget von 3.539 € ist die Grenze. Bei tageweiser Nutzung maximal 56 Tage pro Jahr.
Nein, eine vorherige Beantragung ist nicht zwingend erforderlich. Viele Pflegekassen wünschen sich aber eine vorherige Information. Die Abrechnung erfolgt in der Regel im Nachhinein mit den entsprechenden Nachweisen. Wir unterstützen Sie dabei!
Verhinderungspflege findet zu Hause in der gewohnten Umgebung statt. Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung. Ab Juli 2025 teilen sich beide Leistungen das gemeinsame Jahresbudget von 3.539 €.
Ja! Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € (ab 2025) kann zusätzlich zur Verhinderungspflege genutzt werden. Er wird nicht auf das Jahresbudget angerechnet.
Für die pflegebedürftige Person ist die Erstattung immer steuerfrei. Für die Ersatzpflegeperson gilt: Steuerfrei bei sittlicher/moralischer Verpflichtung (z.B. Angehörige, enge Freunde) und wenn der Betrag das jährliche Pflegegeld nicht übersteigt.
Nicht genutztes Budget verfällt am Jahresende und kann nicht ins Folgejahr übertragen werden. Nutzen Sie daher Ihre Ansprüche rechtzeitig! Wir erinnern Sie gerne daran.
In EU-Ländern ist dies grundsätzlich möglich. Die Pflegekasse muss vorher informiert werden und die Modalitäten müssen geklärt sein. Wir beraten Sie gerne zu den Details.
Wir bieten Menschen mit Unterstützungsbedarf ein selbstbestimmtes und schönes Leben zu Hause. Unsere Pflegefachkräfte besuchen die Klienten je nach Bedarf, auch täglich, und sorgen mit einem vielseitigen Pflegeangebot für eine verbesserte Lebensqualität. Dabei integrieren wir Klienten und ihre Angehörigen in den Pflegeprozess, um eine klientenorientierte und individuelle Betreuung sicherzustellen.
Kooperation mit allen
Kranken- und Pflegekassen
Aufnahme neuer Klienten
kurzfristig möglich
Wir nehmen uns reichlich
Zeit für unsere Klienten
24/7 erreichbare
Hotline für Klienten
Feste Pflegeteams
Einfühlsame und
sympathische Pflegekräfte
Die Lebenszeit Pflege ist deutschlandweit aktiv, von Kiel im hohen Norden bis nach München im Süden. Unser Einzugsgebiet wird kontinuierlich erweitert, sodass regelmäßig neue Städte hinzukommen. Eine vollständige Liste unserer aktuellen Einzugsgebiete und der versorgten Städte finden Sie hier.
Ja, bei der Lebenszeit Pflege bieten wir Ihnen eine unverbindliche und kostenfreie Beratung an. Unser erfahrenes Team steht Ihnen zur Verfügung, um alle Ihre Fragen zu beantworten und Sie umfassend über unsere Leistungen zu informieren. Egal, ob Sie allgemeine Informationen benötigen oder eine individuelle Pflegelösung suchen – wir sind für Sie da. Kontaktieren Sie uns einfach, um einen Termin für Ihre persönliche Beratung zu vereinbaren. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.
Die Pflege- oder Krankenkassen übernehmen in der Regel einen Teil der Kosten für ambulante Pflegeleistungen. Dazu zählen unter anderem Grundpflege, Behandlungspflege und bestimmte medizinische Maßnahmen, die von einem Arzt verordnet wurden. Sollten Sie einen Pflegegrad haben, haben Sie zudem Anspruch auf Pflegesachleistungen (damit können Sie einen ambulanten Pflegedienst finanzieren).
Die Höhe des Budgets für diese Pflegesachleistungen richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad:
Gerne unterstützen wir Sie nicht nur bei der Klärung, welche Leistungen durch Ihre Pflege- oder Krankenkasse abgedeckt werden, sondern auch bei der Erlangung eines Pflegegrades oder einer Höherstufung. Kontaktieren Sie uns für eine detaillierte Beratung und individuelle Kostenschätzung.
Bei der Wahl eines Pflegedienstes ist es wichtig, auf Seriosität und Qualität zu achten. Wir sind als Pflegedienst offiziell zugelassen und werden regelmäßig von unabhängigen Stellen geprüft. Unsere aktuellen Prüfergebnisse können Sie jederzeit bei uns einsehen, um sich selbst ein Bild von unserer Arbeit zu machen. Darüber hinaus sprechen unsere positiven Google-Bewertungen für sich. Viele zufriedene Klienten haben ihre Erfahrungen mit uns geteilt – überzeugen Sie sich selbst von der Qualität unserer Pflegeleistungen.
Um Unterstützung von uns zu erhalten, stehen Ihnen mehrere einfache Wege offen. Sie können uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, um ein erstes Gespräch zu vereinbaren. In diesem Gespräch klären wir gemeinsam Ihre individuellen Bedürfnisse und erstellen einen maßgeschneiderten Pflegeplan für Sie. Sollten Sie bereits einen Pflegegrad haben, helfen wir Ihnen dabei, die entsprechenden Pflegesachleistungen zu nutzen. Falls Sie noch keinen Pflegegrad haben oder eine Höherstufung benötigen, unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Unser Ziel ist es, Ihnen schnell und unkompliziert die bestmögliche Unterstützung zu bieten.
Unsere Pflegekräfte sprechen selbstverständlich Deutsch, aber wir legen großen Wert darauf, auch Klienten mit anderen Sprachbedürfnissen zu unterstützen. Viele unserer Pflegekräfte sind mehrsprachig und können sich in verschiedenen Sprachen verständigen. Wenn Sie spezielle Sprachwünsche haben, lassen Sie es uns einfach wissen, und wir bemühen uns, eine Pflegekraft einzusetzen, die Ihre bevorzugte Sprache spricht. Unser Ziel ist es, eine reibungslose und komfortable Kommunikation sicherzustellen, damit Sie sich rundum gut betreut fühlen.
Ja, für unsere Klienten haben wir eine eigene Hotline eingerichtet und sind somit 24 Stunden am Tag erreichbar.
Sie können die Lebenszeit Pflege auf verschiedene Weise ganz unkompliziert kontaktieren. Am schnellsten erreichen Sie uns telefonisch, sodass wir direkt auf Ihre Fragen eingehen und einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren können. Alternativ können Sie uns auch per E-Mail schreiben oder unser Kontaktformular auf der Website ausfüllen. Besuchen Sie einfach unseren Kontaktbereich, um alle Kontaktinformationen auf einen Blick zu finden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen, um Ihre Anliegen zu besprechen. Egal welchen Weg Sie wählen, wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
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