Kostenfreie Beratung: 040 211 079 290

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Pflegegeld und Pflegeberatung in der Nähe. Wir unterstützen Sie.

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Pflegegeld 2024: Finanzielle Hilfe für Ihre häusliche Pflege

Möchten Sie die Pflege eines Angehörigen zu Hause selbst organisieren? Das Pflegegeld bietet Ihnen die finanzielle Unterstützung, die Sie dafür benötigen. Mit Pflegegeld können pflegebedürftige Menschen die erforderlichen pflegerischen Maßnahmen eigenständig sicherstellen, ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen zu müssen.

Pflegegeld 2024: Finanzielle Hilfe für Ihre häusliche Pflege

Möchten Sie die Pflege eines Angehörigen zu Hause selbst organisieren? Das Pflegegeld bietet Ihnen die finanzielle Unterstützung, die Sie dafür benötigen. Mit Pflegegeld können pflegebedürftige Menschen die erforderlichen pflegerischen Maßnahmen eigenständig sicherstellen, ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen zu müssen.

Pflegegeld 2024: Finanzielle Hilfe für Ihre häusliche Pflege

Möchten Sie die Pflege eines Angehörigen zu Hause selbst organisieren? Das Pflegegeld bietet Ihnen die finanzielle Unterstützung, die Sie dafür benötigen. Mit Pflegegeld können pflegebedürftige Menschen die erforderlichen pflegerischen Maßnahmen eigenständig sicherstellen, ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen zu müssen.

Die Auszahlung und Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegegrad und beträgt 2024:

Pflegegrad 1: 0 €/Monat

Pflegegrad 2: 332 €/Monat

Pflegegrad 3: 573 €/Monat

Pflegegrad 4: 765 €/Monat

Pflegegrad 5: 947 €/Monat

Die Auszahlung und Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegegrad und beträgt 2024:

Pflegegeld 1: 0 €/Monat

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Pflegegeld 5: 947 €/Monat

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Pflegegrad 4: 765 €/Monat

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Sie haben Pflegegrad 1 oder höher?

Dann steht Ihnen zusätzlich ein Budget von 125 €/Monat für Entlastungsleistungen gemäß SGB XI §45b zu. Diese Leistungen können für Angebote wie Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter oder hauswirtschaftliche Hilfe genutzt werden.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir beraten Sie, damit Sie das Ihnen zustehende Budget optimal ausnutzen.

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Wie beantrage ich Pflegegeld?

Um Pflegegeld zu erhalten, muss der Pflegebedürftige zwei Voraussetzungen erfüllen:
1. Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor
2. Die Pflege wird in Eigenregie Zuhause durchgeführt

Der Antrag wird bei der Pflegekasse (d.h. nicht bei der Krankenkasse) gestellt. In der Regel können Sie den Antrag selbstständig über ein Online-Formular Ihrer Pflegekasse stellen, Sie können den Antrag aber auch formlos einreichen, z.B. via E-Mail oder Telefon.

Im Antrag müssen Sie angeben, ob Sie Pflegegeld oder Sachleistungen in Anspruch nehmen möchten. Darüber hinaus können Sie auch eine Kombination aus Sachleistungen und Pflegegeld wählen oder Pflegegeld mit umgewandelten Sachleistungen kombinieren.

Sachleistung bedeutet, dass ein zugelassener Pflegedienst die Betreuung übernimmt und diese direkt mit der Pflegeversicherung abrechnet. Abhängig vom Umfang der in Anspruch genommenen Pflegesachleistung reduziert sich das Pflegegeld in diesem Fall anteilig.

Wie beantrage ich Pflegegeld?

Um Pflegegeld zu erhalten, muss der Pflegebedürftige zwei Voraussetzungen erfüllen:
1. Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor
2. Die Pflege wird in Eigenregie Zuhause durchgeführt

Der Antrag wird bei der Pflegekasse (d.h. nicht bei der Krankenkasse) gestellt. In der Regel können Sie den Antrag selbstständig über ein Online-Formular Ihrer Pflegekasse stellen, Sie können den Antrag aber auch formlos einreichen, z.B. via E-Mail oder Telefon.

Im Antrag müssen Sie angeben, ob Sie Pflegegeld oder Sachleistungen in Anspruch nehmen möchten. Darüber hinaus können Sie auch eine Kombination aus Sachleistungen und Pflegegeld wählen oder Pflegegeld mit umgewandelten Sachleistungen kombinieren.

Sachleistung bedeutet, dass ein zugelassener Pflegedienst die Betreuung übernimmt und diese direkt mit der Pflegeversicherung abrechnet. Abhängig vom Umfang der in Anspruch genommenen Pflegesachleistung reduziert sich das Pflegegeld in diesem Fall anteilig.

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1. Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor
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Der Antrag wird bei der Pflegekasse (d.h. nicht bei der Krankenkasse) gestellt. In der Regel können Sie den Antrag selbstständig über ein Online-Formular Ihrer Pflegekasse stellen, Sie können den Antrag aber auch formlos einreichen, z.B. via E-Mail oder Telefon.
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Sachleistung bedeutet, dass ein zugelassener Pflegedienst die Betreuung übernimmt und diese direkt mit der Pflegeversicherung abrechnet. Abhängig vom Umfang der in Anspruch genommenen Pflegesachleistung reduziert sich das Pflegegeld in diesem Fall anteilig.

Sie möchten sicher gehen, dass Sie das für Sie bestmögliche Leistungspaket erhalten?

Dann kontaktieren Sie uns, wir erläutern Ihnen gerne in einem individuellen und unverbindlichen Beratungsgespräch die optimalste Unterstützungsform.

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Wichtig: Das müssen Pflegegeld-Empfänger beachten

Empfänger von Pflegegeld müssen mindestens 2x pro Jahr einen kostenlosen Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Diese Besuche können persönlich in der häuslichen Umgebung oder per Videokonferenz erfolgen, wobei die erste Beratung stets persönlich erfolgen muss. Können Sie als Pflegegeld-Empfänger die Beratung nicht nachweisen, kann Ihnen das Pflegegeld teilweise oder gar komplett gestrichen werden.

Wir von der Lebenszeit Pflege unterstützen Sie gerne, indem wir diese Beratungsgespräche durchführen. Kontaktieren Sie uns.

Wichtig: Das müssen Pflegegeld-Empfänger beachten

Empfänger von Pflegegeld müssen mindestens 2x pro Jahr einen kostenlosen Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Diese Besuche können persönlich in der häuslichen Umgebung oder per Videokonferenz erfolgen, wobei die erste Beratung stets persönlich erfolgen muss. Können Sie als Pflegegeld-Empfänger die Beratung nicht nachweisen, kann Ihnen das Pflegegeld teilweise oder gar komplett gestrichen werden.

Wir von der Lebenszeit Pflege unterstützen Sie gerne, indem wir diese Beratungsgespräche durchführen. Kontaktieren Sie uns.

Wichtig: Das müssen Pflegegeld-Empfänger beachten

Empfänger von Pflegegeld müssen mindestens 2x pro Jahr einen kostenlosen Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Diese Besuche können persönlich in der häuslichen Umgebung oder per Videokonferenz erfolgen, wobei die erste Beratung stets persönlich erfolgen muss. Können Sie als Pflegegeld-Empfänger die Beratung nicht nachweisen, kann Ihnen das Pflegegeld teilweise oder gar komplett gestrichen werden.

Wir von der Lebenszeit Pflege unterstützen Sie gerne, indem wir diese Beratungsgespräche durchführen. Kontaktieren Sie uns.

Dies leistet unsere Pflegeberatung

Eine qualifizierte Pflegeberatung hilft Ihnen, die passende Pflegeform zu finden und die bestmögliche Betreuung sicherzustellen. Unsere Pflegeberater sind Experten auf ihrem Gebiet und bieten Ihnen individuelle Hilfe:

Beratungsgespräche

Wir informieren Sie kostenfrei und unverbindlich über Pflegegrade, Pflegegeld und Sachleistungen.

Pflegeplanung

Gemeinsam erstellen wir einen individuell auf Sie und Ihre Bedürfnisse abgestimmten Pflegeplan. Dabei achten wir besonders darauf, das Ihnen zustehende Pflegebudget optimal auszunutzen.

Antragstellung
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Pflegeleistungen, bei Bedarf auch im direkten Austausch mit Ihrer Pflegekasse.
Vermittlung von Dienstleistungen
Wir vernetzen Sie mit ambulanten Pflegediensten, Tagespflegeeinrichtungen und anderen unterstützenden Diensten.

Dies leistet unsere Pflegeberatung

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Kontaktieren Sie uns – Ihre Vorteile:

Verbesserte Lebensqualität für Pflegebedürftige

Entlastung für pflegende Angehörige

Sichere und kompetente Unterstützung

Individuelle und unabhängige Beratung

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Die Lebenszeit Pflege Philosophie

Wir bieten Menschen mit Pflegebedarf ein selbstbestimmtes und schönes Leben zu Hause. Unsere Pflegefachkräfte besuchen die Patienten je nach Bedarf, auch täglich, und sorgen mit einem vielseitigen Pflegeangebot für eine verbesserte Lebensqualität. Dabei integrieren wir Patienten und ihre Angehörigen in den Pflegeprozess, um eine patientenorientierte und individuelle Betreuung sicherzustellen.

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