Pflegegeld und Pflegeberatung in der Nähe. Wir unterstützen Sie.
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Pflegegeld 2024: Finanzielle Hilfe für Ihre häusliche Pflege
Pflegegeld 2024: Finanzielle Hilfe für Ihre häusliche Pflege
Möchten Sie die Pflege eines Angehörigen zu Hause selbst organisieren? Das Pflegegeld bietet Ihnen die finanzielle Unterstützung, die Sie dafür benötigen. Mit Pflegegeld können pflegebedürftige Menschen die erforderlichen pflegerischen Maßnahmen eigenständig sicherstellen, ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen zu müssen.
Pflegegeld 2024: Finanzielle Hilfe für Ihre häusliche Pflege
Möchten Sie die Pflege eines Angehörigen zu Hause selbst organisieren? Das Pflegegeld bietet Ihnen die finanzielle Unterstützung, die Sie dafür benötigen. Mit Pflegegeld können pflegebedürftige Menschen die erforderlichen pflegerischen Maßnahmen eigenständig sicherstellen, ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen zu müssen.
Die Auszahlung und Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegegrad und beträgt 2024:
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Sie haben Pflegegrad 1 oder höher?
Sie haben Pflegegrad 1 oder höher?
Dann steht Ihnen zusätzlich ein Budget von 125 €/Monat für Entlastungsleistungen gemäß SGB XI §45b zu. Diese Leistungen können für Angebote wie Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter oder hauswirtschaftliche Hilfe genutzt werden.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir beraten Sie, damit Sie das Ihnen zustehende Budget optimal ausnutzen.
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Dann steht Ihnen zusätzlich ein Budget von 125 €/Monat für Entlastungsleistungen gemäß SGB XI §45b zu. Diese Leistungen können für Angebote wie Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter oder hauswirtschaftliche Hilfe genutzt werden.
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Ihr Experte für Pflegeberatung
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Wie beantrage ich Pflegegeld?
Um Pflegegeld zu erhalten, muss der Pflegebedürftige zwei Voraussetzungen erfüllen:
1. Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor
2. Die Pflege wird in Eigenregie Zuhause durchgeführt
Der Antrag wird bei der Pflegekasse (d.h. nicht bei der Krankenkasse) gestellt. In der Regel können Sie den Antrag selbstständig über ein Online-Formular Ihrer Pflegekasse stellen, Sie können den Antrag aber auch formlos einreichen, z.B. via E-Mail oder Telefon.
Im Antrag müssen Sie angeben, ob Sie Pflegegeld oder Sachleistungen in Anspruch nehmen möchten. Darüber hinaus können Sie auch eine Kombination aus Sachleistungen und Pflegegeld wählen oder Pflegegeld mit umgewandelten Sachleistungen kombinieren.
Sachleistung bedeutet, dass ein zugelassener Pflegedienst die Betreuung übernimmt und diese direkt mit der Pflegeversicherung abrechnet. Abhängig vom Umfang der in Anspruch genommenen Pflegesachleistung reduziert sich das Pflegegeld in diesem Fall anteilig.
Wie beantrage ich Pflegegeld?
Um Pflegegeld zu erhalten, muss der Pflegebedürftige zwei Voraussetzungen erfüllen:
1. Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor
2. Die Pflege wird in Eigenregie Zuhause durchgeführt
Der Antrag wird bei der Pflegekasse (d.h. nicht bei der Krankenkasse) gestellt. In der Regel können Sie den Antrag selbstständig über ein Online-Formular Ihrer Pflegekasse stellen, Sie können den Antrag aber auch formlos einreichen, z.B. via E-Mail oder Telefon.
Im Antrag müssen Sie angeben, ob Sie Pflegegeld oder Sachleistungen in Anspruch nehmen möchten. Darüber hinaus können Sie auch eine Kombination aus Sachleistungen und Pflegegeld wählen oder Pflegegeld mit umgewandelten Sachleistungen kombinieren.
Sachleistung bedeutet, dass ein zugelassener Pflegedienst die Betreuung übernimmt und diese direkt mit der Pflegeversicherung abrechnet. Abhängig vom Umfang der in Anspruch genommenen Pflegesachleistung reduziert sich das Pflegegeld in diesem Fall anteilig.
Wie beantrage ich Pflegegeld?
1. Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor
2. Die Pflege wird in Eigenregie Zuhause durchgeführt
Sie möchten sicher gehen, dass Sie das für Sie bestmögliche Leistungspaket erhalten?
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Wichtig: Das müssen Pflegegeld-Empfänger beachten
Empfänger von Pflegegeld müssen mindestens 2x pro Jahr einen kostenlosen Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Diese Besuche können persönlich in der häuslichen Umgebung oder per Videokonferenz erfolgen, wobei die erste Beratung stets persönlich erfolgen muss. Können Sie als Pflegegeld-Empfänger die Beratung nicht nachweisen, kann Ihnen das Pflegegeld teilweise oder gar komplett gestrichen werden.
Wichtig: Das müssen Pflegegeld-Empfänger beachten
Empfänger von Pflegegeld müssen mindestens 2x pro Jahr einen kostenlosen Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Diese Besuche können persönlich in der häuslichen Umgebung oder per Videokonferenz erfolgen, wobei die erste Beratung stets persönlich erfolgen muss. Können Sie als Pflegegeld-Empfänger die Beratung nicht nachweisen, kann Ihnen das Pflegegeld teilweise oder gar komplett gestrichen werden.
Wichtig: Das müssen Pflegegeld-Empfänger beachten
Empfänger von Pflegegeld müssen mindestens 2x pro Jahr einen kostenlosen Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Diese Besuche können persönlich in der häuslichen Umgebung oder per Videokonferenz erfolgen, wobei die erste Beratung stets persönlich erfolgen muss. Können Sie als Pflegegeld-Empfänger die Beratung nicht nachweisen, kann Ihnen das Pflegegeld teilweise oder gar komplett gestrichen werden.
Dies leistet unsere Pflegeberatung
Eine qualifizierte Pflegeberatung hilft Ihnen, die passende Pflegeform zu finden und die bestmögliche Betreuung sicherzustellen. Unsere Pflegeberater sind Experten auf ihrem Gebiet und bieten Ihnen individuelle Hilfe:
Beratungsgespräche
Wir informieren Sie kostenfrei und unverbindlich über Pflegegrade, Pflegegeld und Sachleistungen.
Pflegeplanung
Gemeinsam erstellen wir einen individuell auf Sie und Ihre Bedürfnisse abgestimmten Pflegeplan. Dabei achten wir besonders darauf, das Ihnen zustehende Pflegebudget optimal auszunutzen.
Antragstellung
Vermittlung von Dienstleistungen
Dies leistet unsere Pflegeberatung
Beratungsgespräche
Pflegeplanung
Gemeinsam erstellen wir einen individuell auf Sie und Ihre Bedürfnisse abgestimmten Pflegeplan. Dabei achten wir besonders darauf, das Ihnen zustehende Pflegebudget optimal auszunutzen.
Antragstellung
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Pflegeleistungen, bei Bedarf auch im direkten Austausch mit Ihrer Pflegekasse.
Vermittlung von Dienstleistungen
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Pflegeplanung
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Kontaktieren Sie uns – Ihre Vorteile:
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Jetzt kostenfreie Beratung anfragen
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Die Lebenszeit Pflege Philosophie
Wir bieten Menschen mit Pflegebedarf ein selbstbestimmtes und schönes Leben zu Hause. Unsere Pflegefachkräfte besuchen die Patienten je nach Bedarf, auch täglich, und sorgen mit einem vielseitigen Pflegeangebot für eine verbesserte Lebensqualität. Dabei integrieren wir Patienten und ihre Angehörigen in den Pflegeprozess, um eine patientenorientierte und individuelle Betreuung sicherzustellen.
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Unsere Partner
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